Page 17 - Sozialratgeber Hämophilie
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Kinderkrankengeld
        Müssen Eltern zu Hause bleiben, um ein krankes Kind (unter 12 Jahren) zu
        versorgen, können Sie bei Ihrer Krankenkasse Kinderkrankengeld beantragen.
        Dafür stehen Ihnen 10 bis maximal 20 freigestellte Arbeitstage pro Jahr zu.
        Bei mehreren Kindern werden maximal 50 Tage jährlich gezahlt. Die Höhe des
        Kinderkrankengeldes darf 90 % des Nettogehalts nicht übersteigen. Weitere
        Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

        Schwerbehindertenausweis
        Auch  an  Hämophilie  erkrankte  Kinder  können  einen    Schwerbehinderten­
        ausweis erhalten. Wie im Kapitel Nachteilsausgleiche ab Seite 32 beschrieben,
        sind mit dem Ausweis viele Rechte verbunden.


        Für Kinder gelten Sonderrechte bei der Antragstellung und Gültigkeit eines
        Schwerbehindertenausweises. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei
        Ihrem zuständigen Versorgungsamt.

        Pflegegrad
        Für Kinder kann ein Pflegegrad beantragt werden. Dabei wird der Mehrauf­
        wand für die Grundpflege (z. B. für das Waschen, Anziehen usw.) und auch für
        die Medikamentengabe angerechnet. Mehr zum Thema Pflege erfahren Sie
        ab Seite 42.

        Medikamentengabe
        Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte sind nicht dazu verpflichtet, Ge­
        rinnungsfaktoren intravenös zu verabreichen. Wenn Ihr Kind noch zu jung ist,
        um sich selbst zu spritzen, sollten Sie die passende Dosis in der Kita oder
        Schule deponieren, damit im Notfall Angehörige oder der Notarzt die Injektion
        schnell verabreichen können.

        Aufsichtspflicht
        In Kita und Schule unterliegen alle Kinder aufgrund ihrer Minderjährigkeit einer
        Aufsichtspflicht des Personals. Hämophilie­Kinder sind hier weder eine Aus­
        nahme noch sind besondere Anforderungen wichtig, etwa durch eine erhöhte
        Verletzungsgefahr.

        * Wenn von Krankenkassen die Rede ist, beziehen wir uns auf die gesetzlichen Krankenkassen.
        Wenn Sie privat versichert sind, richten sich Ihre Leistungen nach Ihrem persönlichen Vertrag.

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