Page 16 - Sozialratgeber Hämophilie
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Sie sollten die Krankheit zwar ernst
nehmen, aber versuchen, Ihr Kind
so normal wie möglich aufwachsen
zu lassen.
Generell kann es Ihrem Kind nur helfen, wenn das Umfeld über die Erkran
kung informiert und entsprechend sensibilisiert ist. Dennoch sollten Sie Ihrem
Kind keine Sonder oder gar Außenseiterrolle zukommen lassen.
§ Wir wollen an dieser Stelle auf einige rechtliche
Aspekte eingehen.
Mitaufnahme einer Begleitperson in die Klinik
Wenn Ihr Kind in eine Klinik muss, können Sie die Mitaufnahme einer Begleit
person bei Ihrer Krankenkasse* beantragen.
Dazu ist eine Bescheinigung der Klinik notwendig, die eine Mitaufnahme aus
medizinischen und psychologischen Gründen befürwortet. Kliniken und
Krankenkassen gehen unterschiedlich mit der Problematik um, so gibt es
beispielsweise Unterschiede bei der Altersgrenze, aber es lohnt sich immer,
hier nachzufragen.
Sollte eine Mitaufnahme möglich sein und der zweite Elternteil bleibt zu Hause,
um sich um weitere Kinder und den Haushalt zu kümmern, kann die Kranken
kasse für ihn den Verdienstausfall zahlen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet,
den Elternteil freizustellen. Sollte dies nicht möglich sein und eine Haushalts
hilfe erforderlich werden, kann die Krankenkasse die Kosten dafür überneh
men. In jedem Fall empfiehlt es sich, vor dem Klinikaufenthalt diese Punkte zu
klären.
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