Page 16 - Sozialratgeber Hämophilie
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Sie sollten die Krankheit zwar ernst
                           nehmen, aber versuchen, Ihr Kind
                           so normal wie möglich aufwachsen
                           zu lassen.






        Generell kann es Ihrem Kind nur helfen, wenn das Umfeld über die Erkran­
        kung informiert und entsprechend sensibilisiert ist. Dennoch sollten Sie Ihrem
        Kind keine Sonder­ oder gar Außenseiterrolle zukommen lassen.

                   §                  Wir wollen an dieser Stelle auf einige rechtliche

                                      Aspekte eingehen.



        Mitaufnahme einer Begleitperson in die Klinik

        Wenn Ihr Kind in eine Klinik muss, können Sie die Mitaufnahme einer Begleit­
        person bei Ihrer Krankenkasse* beantragen.

        Dazu ist eine Bescheinigung der Klinik notwendig, die eine Mitaufnahme aus
        medizinischen  und  psychologischen  Gründen  befürwortet.  Kliniken  und
        Krankenkassen  gehen  unterschiedlich  mit  der  Problematik  um,  so  gibt  es
        beispielsweise Unterschiede bei der Altersgrenze, aber es lohnt sich immer,
        hier nachzufragen.

        Sollte eine Mitaufnahme möglich sein und der zweite Elternteil bleibt zu Hause,
        um sich um weitere Kinder und den Haushalt zu kümmern, kann die Kranken­
        kasse für ihn den Verdienstausfall zahlen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet,
        den Elternteil freizustellen. Sollte dies nicht möglich sein und eine Haushalts­
        hilfe erforderlich werden, kann die Krankenkasse die Kosten dafür überneh­
        men. In jedem Fall empfiehlt es sich, vor dem Klinikaufenthalt diese Punkte zu
        klären.





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