Page 12 - Sozialratgeber Hämophilie
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Therapiekosten
        Nicht speziell für die Behandlung der Hämophilie, sondern für die generelle
        Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen gilt, immer häufiger müssen
        Sie selbst einen Betrag dazu zahlen. Dies nennt man Zuzahlung. Wie hoch eine
        Zuzahlung sein darf, ist gesetzlich geregelt.

        Hier eine Übersicht:


                   Arznei- und Verbandsmittel (z. B. Pflaster, Medikamente)
                   10 % vom Preis; mindestens 5,– €, höchstens 10,– €

                   Hilfsmittel (z. B. Rollstühle)
                   10 % je Hilfsmittel; mindestens 5,– €, höchstens 10,– €


                   Hilfsmittel (zum Verbrauch bestimmt, z. B. Spritzen)
                   10 % je Packung und maximal 10,– € im Monat


                   Rezeptfreie Medikamente (z. B. Erkältungsmedikamente)
                   müssen in der Regel voll bezahlt werden


                   Heilmittel (z. B. Physiotherapie)
                   10 % der Kosten und zusätzlich 10,– € pro Verordnung



        Für die Zuzahlung ist der Arzneimittelpreis entscheidend. Vier Stufen der
        Zuzahlung sind möglich:
           ■ Das Medikament kostet weniger als 5,– €: In diesem Fall zahlen Sie den
          vollen Arzneimittelpreis.
           ■ Das Medikament kostet zwischen 5,– und 50,– €: Dann zahlen Sie 5,– € zu.
           ■  Das Medikament kostet zwischen 50,– und 100,– €: Sie zahlen 10 % des Prei­
          ses zu, maximal 10,– €.
           ■ Das Medikament kostet mehr als 100,– €: In diesem Fall zahlen Sie 10,– € zu,
          egal, um wie viel der Preis des Medikaments die 100,– € übersteigt.



        Außerdem wichtig: Die Zuzahlung muss pro Medikament und nicht pro
        Rezept geleistet werden.


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