Page 13 - Sozialratgeber Hämophilie
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Belastungsgrenzen
Die sogenannte Belastungsgrenze legt einen jährlichen Maximalwert für Zu
zahlungen fest. Ab diesem Wert entfallen zukünftige Zuzahlungen. Sollten Sie
die Belastungsgrenze schon überschritten haben, wird der entsprechende Be
trag von Ihrer Krankenkasse* rückerstattet. Um die Belastungsgrenze zu be
stimmen, werden alle Zuzahlungen addiert, welche die Versicherte oder der
Versicherte selbst sowie die Angehörigen, die mit im Haushalt leben (Ehepart
ner, Kinder), geleistet haben.
Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % des FamilienBruttoeinkommens. Dazu
zählen sämtliche Einkünfte der Familienmitglieder, nicht nur die Gehälter, son
dern beispielsweise auch Mieteinnahmen.
Für chronisch Kranke gibt es eine niedrigere Belastungsgrenze, sie liegt bei nur
1 % des jährlichen FamilienBruttoeinkommens. Als chronisch krank gilt, wer
zum Beispiel ein Jahr lang jedes Quartal wegen derselben Erkrankung in Be
handlung war oder einen Grad der Behinderung von mindestens 60 hat.
Für Familien verringert sich die Belastungsgrenze durch sogenannte Freibe
träge. Sie werden vom FamilienBruttoeinkommen abgezogen.
FamilienFreibeträge 2019:
■ Für den im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartner: 5.607,– €
■ Für jeden weiteren Angehörigen: 3.738,– €
■ Für jedes berücksichtigungsfähige Kind: 7.620,– €
Wenn Sie eine soziale Unterstützung erhalten, gelten Sonderregelungen. Infor
mieren Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse.
* Wenn von Krankenkassen die Rede ist, beziehen wir uns auf die gesetzlichen Krankenkassen.
Wenn Sie privat versichert sind, richten sich Ihre Leistungen nach Ihrem persönlichen Vertrag.
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