Page 13 - Sozialratgeber Hämophilie
P. 13

Belastungsgrenzen
        Die sogenannte Belastungsgrenze legt einen jährlichen Maximalwert für Zu­
        zahlungen fest. Ab diesem Wert entfallen zukünftige Zuzahlungen. Sollten Sie
        die Belastungsgrenze schon überschritten haben, wird der entsprechende Be­
        trag von Ihrer Krankenkasse* rückerstattet. Um die Belastungsgrenze zu be­
        stimmen, werden alle Zuzahlungen addiert, welche die Versicherte oder der
        Versicherte selbst sowie die Angehörigen, die mit im Haushalt leben (Ehepart­
        ner, Kinder), geleistet haben.

        Die  Belastungsgrenze  liegt  bei  2 %  des  Familien­Bruttoeinkommens.  Dazu
        zählen sämtliche Einkünfte der Familienmitglieder, nicht nur die Gehälter, son­
        dern beispielsweise auch Mieteinnahmen.


        Für chronisch Kranke gibt es eine niedrigere Belastungsgrenze, sie liegt bei nur
        1 % des jährlichen Familien­Bruttoeinkommens. Als chronisch krank gilt, wer
        zum Beispiel ein Jahr lang jedes Quartal wegen derselben Erkrankung in Be­
        handlung war oder einen Grad der Behinderung von mindestens 60 hat.


        Für Familien verringert sich die Belastungsgrenze durch sogenannte Freibe­
        träge. Sie werden vom Familien­Bruttoeinkommen abgezogen.



        Familien­Freibeträge 2019:
           ■ Für den im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartner: 5.607,– €
           ■ Für jeden weiteren Angehörigen: 3.738,– €
           ■ Für jedes berücksichtigungsfähige Kind: 7.620,– €



        Wenn Sie eine soziale Unterstützung erhalten, gelten Sonderregelungen. Infor­
        mieren Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse.

        * Wenn von Krankenkassen die Rede ist, beziehen wir uns auf die gesetzlichen Krankenkassen.
        Wenn Sie privat versichert sind, richten sich Ihre Leistungen nach Ihrem persönlichen Vertrag.









                                                                                13
   8   9   10   11   12   13   14   15   16   17   18