Page 19 - Sozialratgeber Hämophilie
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Berufsausbildung
Chronisch kranke Jugendliche, die sich in der Berufsausbildung befinden, kön
nen auch schon mit einem GdB unter 30 (und sogar ganz ohne Feststellung
einer Behinderung) eine Gleichstellung beantragen. Die zuständigen An
sprechpartner sind das Integrationsamt und die Bundesagentur für Arbeit. Mit
der Gleichstellung sind verschiedene Rechte und Ansprüche verbunden. Zum
Beispiel Hilfe bei der Eingliederung, ein besonderer Kündigungsschutz und
Unterstützung bei der Arbeitsplatzgestaltung.
Bewerbungsverfahren
Jugendliche mit Gleichstellung oder Schwerbehinderung, die sich für eine
Stelle bei einem öffentlichen Arbeitgeber bewerben, unterliegen einem
speziellen Bewerbungsverfahren. Öffentliche Arbeitgeber sind beispiels
weise dazu verpflichtet, gleichgestellte oder schwerbehinderte Bewerber
bei fachlicher Einigung zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Bei dem Be
werbungsverfahren werden die Bewerber zudem von der Schwerbehinder
tenvertretung unterstützt.
Studium
Junge Erwachsene, die chronisch krank sind und studieren wollen, können bei
der Studienplatzwahl von einer Sonderregelung profitieren: Sie können bei
einem zulassungsbeschränkten Studiengang eine Direktzulassung erlangen.
Dazu muss ein Antrag bei der Stiftung für Hochschulzulassung oder direkt bei
der Hochschule gestellt werden.
Wenn Studiengebühren aufgrund einer Überschreitung der Regelstudienzeit
anfallen, können diese chronisch kranken Personen erlassen werden. Voraus
setzung dafür ist, dass die Erkrankung Auswirkungen auf die Studienzeit hat.
Informationen hierzu liefern die Behindertenbeauftragten der Hochschule.
Auch bei Stipendien oder dem BAföG gelten Ausnahmeregeln für chronisch
Kranke. Zum Beispiel kann eine Förderung über die vorgeschriebene Höchst
dauer hinaus bewilligt werden oder ein Studiengangwechsel kann wie ein
Erststudium bewertet und damit förderbar werden.
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