Page 19 - Sozialratgeber Hämophilie
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Berufsausbildung
        Chronisch kranke Jugendliche, die sich in der Berufsausbildung befinden, kön­
        nen auch schon mit einem GdB unter 30 (und sogar ganz ohne Feststellung
        einer  Behinderung)  eine  Gleichstellung  beantragen.  Die  zuständigen  An­
        sprechpartner sind das Integrationsamt und die Bundesagentur für Arbeit. Mit
        der Gleichstellung sind verschiedene Rechte und Ansprüche verbunden. Zum
        Beispiel Hilfe bei der Eingliederung, ein besonderer Kündigungsschutz und
        Unterstützung bei der Arbeitsplatzgestaltung.

        Bewerbungsverfahren
        Jugendliche mit Gleichstellung oder Schwerbehinderung, die sich für eine
        Stelle  bei  einem  öffentlichen  Arbeitgeber  bewerben,  unterliegen  einem
        speziellen  Bewerbungsverfahren.  Öffentliche  Arbeitgeber  sind  beispiels­
        weise  dazu  verpflichtet,  gleichgestellte  oder  schwerbehinderte  Bewerber
        bei fachlicher Einigung zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Bei dem Be­
        werbungsverfahren werden die Bewerber zudem von der Schwerbehinder­
        tenvertretung unterstützt.

        Studium
        Junge Erwachsene, die chronisch krank sind und studieren wollen, können bei
        der Studienplatzwahl von einer Sonderregelung profitieren: Sie können bei
        einem zulassungsbeschränkten Studiengang eine Direktzulassung erlangen.
        Dazu muss ein Antrag bei der Stiftung für Hochschulzulassung oder direkt bei
        der Hochschule gestellt werden.

        Wenn Studiengebühren aufgrund einer Überschreitung der Regelstudienzeit
        anfallen, können diese chronisch kranken Personen erlassen werden. Voraus­
        setzung dafür ist, dass die Erkrankung Auswirkungen auf die Studienzeit hat.
        Informationen hierzu liefern die Behindertenbeauftragten der Hochschule.

        Auch bei Stipendien oder dem BAföG gelten Ausnahmeregeln für chronisch
        Kranke. Zum Beispiel kann eine Förderung über die vorgeschriebene Höchst­
        dauer hinaus bewilligt werden oder ein Studiengangwechsel kann wie ein
        Erststudium bewertet und damit förderbar werden.







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