Page 20 - Sozialratgeber Hämophilie
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Arbeitsunfähigkeit
Sollten Sie längere Zeit nicht arbeiten können, stehen Ihnen verschiedene
Einkommensersatzleistungen zur Verfügung:
1. Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (in der Regel sechs Wochen lang)
2. Krankengeld von der Krankenkasse* (maximal 78 Wochen lang)
3. Bei Aussteuerung aus der Krankenkasse:
■ Rente wegen Erwerbsminderung
■ Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (AU)
■ Rehabilitation
Entgeltfortzahlung
Wenn Sie krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind, zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr
Gehalt weiter. Man bezeichnet dies auch als Entgelt oder Lohnfortzahlung.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis von
vier Wochen nachweisen können. Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung
haben auch geringfügig Beschäftigte und Auszubildende.
Die Zahlung erfolgt in der Regel über einen Zeitraum von sechs Wochen und
beträgt 100 % des üblichen Verdienstes.
Wenn Sie länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind, erhalten Sie an
schließend von Ihrer Krankenkasse ein sogenanntes Krankengeld.
Krankengeld
Das Krankengeld beträgt 70 % Ihres bisherigen Bruttolohns (das heißt, Ihr
Gehalt vor Abzug von Steuern und Beiträgen wie Renten, Arbeitslosen und
Pflegeversicherung), jedoch höchstens 90 % Ihres Nettoentgelts (das heißt,
nach Abzug o. g. Beiträge). Auch Sonderzahlungen fließen mit ein, also bei
spielsweise Weihnachts oder Urlaubsgeld.
Der Gesetzgeber hat jedoch auch einen Höchstwert für das Krankengeld
festgesetzt, dieser liegt bei 105,88,– € kalendertäglich für 2019.
Sollten Sie freiwillig versichert sein, weil Sie über der Beitragsbemessungs
grenze liegen oder freiberuflich tätig sind, ist dieser Wert auch für Sie ent
scheidend, egal, wie hoch Ihr täglicher Bruttoverdienst ist.
* Wenn von Krankenkassen die Rede ist, beziehen wir uns auf die gesetzlichen Krankenkassen.
Wenn Sie privat versichert sind, richten sich Ihre Leistungen nach Ihrem persönlichen Vertrag.
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