Page 20 - Sozialratgeber Hämophilie
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Arbeitsunfähigkeit
        Sollten Sie längere Zeit nicht arbeiten können, stehen Ihnen verschiedene
        Einkommensersatzleistungen zur Verfügung:
        1. Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (in der Regel sechs Wochen lang)
        2. Krankengeld von der Krankenkasse* (maximal 78 Wochen lang)
        3. Bei Aussteuerung aus der Krankenkasse:
           ■ Rente wegen Erwerbsminderung
           ■ Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (AU)
           ■ Rehabilitation
        Entgeltfortzahlung
        Wenn  Sie  krankheitsbedingt  arbeitsunfähig  sind,  zahlt  Ihr  Arbeitgeber  Ihr
        Gehalt weiter. Man bezeichnet dies auch als Entgelt­ oder Lohnfortzahlung.
        Voraussetzung dafür ist, dass Sie ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis von
        vier  Wochen  nachweisen  können.  Einen  Anspruch  auf  Entgeltfortzahlung
        haben auch geringfügig Beschäftigte und Auszubildende.

        Die Zahlung erfolgt in der Regel über einen Zeitraum von sechs Wochen und
        beträgt 100 % des üblichen Verdienstes.

        Wenn Sie länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind, erhalten Sie an­
        schließend von Ihrer Krankenkasse ein sogenanntes Krankengeld.

        Krankengeld
        Das  Krankengeld  beträgt  70 %  Ihres  bisherigen  Bruttolohns  (das  heißt,  Ihr
        Gehalt vor Abzug von Steuern und Beiträgen wie Renten­, Arbeitslosen­ und
        Pflegeversicherung), jedoch höchstens 90 % Ihres Nettoentgelts (das heißt,
        nach Abzug o. g. Beiträge). Auch Sonderzahlungen fließen mit ein, also bei­
        spielsweise Weihnachts­ oder Urlaubsgeld.

        Der  Gesetzgeber  hat  jedoch  auch  einen  Höchstwert  für  das  Krankengeld
        festgesetzt, dieser liegt bei 105,88,– € kalendertäglich für 2019.
        Sollten Sie freiwillig versichert sein, weil Sie über der Beitragsbemessungs­
        grenze liegen oder freiberuflich tätig sind, ist dieser Wert auch für Sie ent­
        scheidend, egal, wie hoch Ihr täglicher Bruttoverdienst ist.

        * Wenn von Krankenkassen die Rede ist, beziehen wir uns auf die gesetzlichen Krankenkassen.
        Wenn Sie privat versichert sind, richten sich Ihre Leistungen nach Ihrem persönlichen Vertrag.

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