Page 25 - Sozialratgeber Hämophilie
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Bei Patienten mit einer Hämophilie kann es beispielsweise sein, dass nach
Einblutungen Gelenkschäden entstehen (hämophile Arthropathie), die eine
operative Behandlung erforderlich machen, an die eine Rehabilitation an
schließt.
Für eine Rehabilitation kommen verschiedene Kostenträger infrage:
■ Die Rentenversicherung greift, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit gefährdet oder
gemindert ist.
■ Die Krankenkasse übernimmt eine Rehabilitation, wenn die Maßnahme
zur Erhaltung oder Besserung Ihrer Gesundheit dient und einer Behinde
rung vorbeugt.
■ Rehabilitationen können auch von der Bundesagentur für Arbeit durchge
führt werden, sofern sie die berufliche Wiedereingliederung fördern.
Sie haben alle vier Jahre ein Recht auf eine Rehabilitation. Voraussetzung dafür
ist, dass die Symptome Ihren Alltag behindern, Ihre Erwerbsfähigkeit gefähr
den oder eine Pflegebedürftigkeit droht. In begründeten Ausnahmefällen kann
eine Reha auch vor Ablauf der 4JahresFrist beantragt werden.
Generell gilt, wenn ein RehaAntrag abgelehnt wurde, können Sie dagegen
Widerspruch einlegen. Dieser Widerspruch muss von einem Arzt begründet
werden. Es empfiehlt sich, sich dabei anwaltlich unterstützen zu lassen. Sozi
alverbände wie der VdK können Sie dazu beraten und kompetente Anwälte
empfehlen.
Medizinische Rehabilitation
Eine medizinische Rehabilitation kann über den Rentenversicherungsträger
oder die Krankenkasse erfolgen.
Medizinische Rehabilitationen können unterschiedlich durchgeführt werden:
■ Bei einer ambulanten Reha führen Sie die einzelnen Maßnahmen tagsüber
in der Nähe Ihres Wohnortes durch, z. B. Physiotherapie, um Schmerzen am
Bewegungsapparat zu behandeln oder die Beweglichkeit zu steigern.
■ Bei einer teilstationären Rehabilitation sind Sie den ganzen Tag über in einer
Einrichtung, abends und nachts jedoch zu Hause.
■ Bei einer stationären Rehabilitation verbringen Sie die Zeit ausschließlich in
einer Klinik.
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