Page 22 - Sozialratgeber Hämophilie
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Arbeitslosengeld
        Beim Arbeitslosengeld unterscheidet man zwischen Arbeitslosengeld I (ALG I)
        und Arbeitslosengeld II (ALG II).

        Arbeitslosengeld I (ALG I)
        Für den Erhalt eines ALG I müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
           ■ Sie sind arbeitslos (oder arbeiten weniger als 15 Stunden pro Woche) und
          bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet.
           ■ Sie haben in den vergangenen 30 Monaten zwölf Monate Beiträge in die
          Arbeitslosenversicherung eingezahlt oder waren davon befreit, z. B. weil Sie
          in Elternzeit waren oder einen Bundesfreiwilligendienst geleistet haben.
           ■ Sie haben noch nicht die Altersgrenze für die Rente erreicht.


        Die Höhe des ALG I orientiert sich an Ihrem bisherigen Gehalt. Das heißt, aus
        Ihrem Durchschnittsverdienst wird ein sogenanntes Bemessungsentgelt be­
        rechnet. Vom täglichen Bemessungsentgelt werden die Lohnsteuer, der So­
        lidaritätszuschlag  und  ein  pauschaler  Sozialversicherungsbeitrag  in  Höhe
        von 21 % abgezogen. So erhält man schließlich einen sogenannten Leistungs­
        satz. Arbeitslose mit Kindern bekommen rund 67 % des Leistungssatzes, alle
        anderen rund 60 % ihres Leistungssatzes. Fällt Ihr ALG I niedriger aus als das
        ALG II, können Sie zusätzlich ALG II beantragen.

        Eine  Sonderform  des  Arbeitslosengeldes  ist  das  „Arbeitslosengeld  bei  Ar­
        beitsunfähigkeit“.  Es  ist  für  Arbeitnehmer  gedacht,  die  kein  Krankengeld
        mehr erhalten, einen Antrag auf berufliche Eingliederung oder eine Renten­
        prüfung laufen haben und auf eine Entscheidung warten. Damit Sie weiter­
        hin ein Einkommen haben, kann bei der örtlichen Agentur für Arbeit ein An­
        trag auf Arbeitslosengeld bei AU gestellt werden.


        Die Höhe des Arbeitslosengeldes bei AU richtet sich nach dem Verdienst der
        vergangenen 52 Wochen vor der Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit.












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