Page 22 - Sozialratgeber Hämophilie
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Arbeitslosengeld
Beim Arbeitslosengeld unterscheidet man zwischen Arbeitslosengeld I (ALG I)
und Arbeitslosengeld II (ALG II).
Arbeitslosengeld I (ALG I)
Für den Erhalt eines ALG I müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
■ Sie sind arbeitslos (oder arbeiten weniger als 15 Stunden pro Woche) und
bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet.
■ Sie haben in den vergangenen 30 Monaten zwölf Monate Beiträge in die
Arbeitslosenversicherung eingezahlt oder waren davon befreit, z. B. weil Sie
in Elternzeit waren oder einen Bundesfreiwilligendienst geleistet haben.
■ Sie haben noch nicht die Altersgrenze für die Rente erreicht.
Die Höhe des ALG I orientiert sich an Ihrem bisherigen Gehalt. Das heißt, aus
Ihrem Durchschnittsverdienst wird ein sogenanntes Bemessungsentgelt be
rechnet. Vom täglichen Bemessungsentgelt werden die Lohnsteuer, der So
lidaritätszuschlag und ein pauschaler Sozialversicherungsbeitrag in Höhe
von 21 % abgezogen. So erhält man schließlich einen sogenannten Leistungs
satz. Arbeitslose mit Kindern bekommen rund 67 % des Leistungssatzes, alle
anderen rund 60 % ihres Leistungssatzes. Fällt Ihr ALG I niedriger aus als das
ALG II, können Sie zusätzlich ALG II beantragen.
Eine Sonderform des Arbeitslosengeldes ist das „Arbeitslosengeld bei Ar
beitsunfähigkeit“. Es ist für Arbeitnehmer gedacht, die kein Krankengeld
mehr erhalten, einen Antrag auf berufliche Eingliederung oder eine Renten
prüfung laufen haben und auf eine Entscheidung warten. Damit Sie weiter
hin ein Einkommen haben, kann bei der örtlichen Agentur für Arbeit ein An
trag auf Arbeitslosengeld bei AU gestellt werden.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes bei AU richtet sich nach dem Verdienst der
vergangenen 52 Wochen vor der Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit.
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